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Aṅguttara Nikāya 8.90 Nummerierte Lehrreden 8.90

9. Sativagga 9. Das Kapitel über Achtsamkeit

Sammāvattanasutta Richtiges Verhalten in einem Fall von schwerem Fehlverhalten

“Tassapāpiyasikakammakatena, bhikkhave, bhikkhunā aṭṭhasu dhammesu sammā vattitabbaṁ—„Mönche und Nonnen, ein Mönch, der eines schweren Fehlverhaltens für schuldig befunden wurde, muss sich in achtfacher Hinsicht richtig verhalten.

na upasampādetabbo, na nissayo dātabbo, na sāmaṇero upaṭṭhāpetabbo, na bhikkhunovādakasammuti sāditabbā, sammatenapi bhikkhuniyo na ovaditabbā, na kāci saṅghasammuti sāditabbā, na kismiñci paccekaṭṭhāne ṭhapetabbo, na ca tena mūlena vuṭṭhāpetabbo. Er darf nicht die Ordination erteilen, Betreuung geben oder sich von einem Novizen aufwarten lassen. Er darf nicht zustimmen, zu einem Unterweiser für Nonnen bestimmt zu werden, und wenn er ernannt wird, sollte er keine solche Unterweisung geben. Er darf nicht zustimmen, vom Saṅgha zu irgendetwas bestimmt zu werden. Es darf ihm keine Vorrangstellung zugewiesen werden. Er darf nicht für andere einen Verstoß beilegen, der seinem eigenen ähnlich ist.

Tassapāpiyasikakammakatena, bhikkhave, bhikkhunā imesu aṭṭhasu dhammesu sammā vattitabban”ti. Ein Mönch, der eines schweren Fehlverhaltens für schuldig befunden wurde, muss sich in dieser achtfachen Hinsicht richtig verhalten.“

Dasamaṁ.

Sativaggo catuttho.

Tassuddānaṁ

Satipuṇṇiyamūlena,

Corasamaṇena pañcamaṁ;

Yaso pattappasādena,

Paṭisāraṇīyañca vattananti.
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