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Aṅguttara Nikāya 7.82 Nummerierte Lehrreden 7.82
8. Vinayavagga 8. Das Kapitel über das Ordensrecht
Catutthavinayadharasobhanasutta Das Leuchten eines Kenners des Ordensrechts (4)
“Sattahi, bhikkhave, dhammehi samannāgato vinayadharo sobhati. „Mönche und Nonnen, ein Mönch, der sieben Eigenschaften besitzt, leuchtet als ein Kenner des Ordensrechts.
Katamehi sattahi? Welche sieben?
Āpattiṁ jānāti, Er weiß, was ein Verstoß ist.
anāpattiṁ jānāti, Er weiß, was kein Verstoß ist.
lahukaṁ āpattiṁ jānāti, Er weiß, was ein leichter Verstoß ist.
garukaṁ āpattiṁ jānāti, Er weiß, was ein schwerer Verstoß ist.
anekavihitaṁ pubbenivāsaṁ anussarati, seyyathidaṁ—ekampi jātiṁ, dvepi jātiyo …pe… iti sākāraṁ sauddesaṁ anekavihitaṁ pubbenivāsaṁ anussarati, Er erinnert sich an viele Arten früherer Leben mit den Merkmalen und Einzelheiten.
dibbena cakkhunā visuddhena atikkantamānusakena …pe… Mit geläuterter und übermenschlicher Hellsichtigkeit versteht er, wie Lebewesen entsprechend ihrer Taten wiedergeboren werden.
āsavānaṁ khayā …pe… sacchikatvā upasampajja viharati. Er erlangt mit der Auflösung der Befleckungen in eben diesem Leben die fleckenlose Freiheit des Herzens, die fleckenlose Freiheit durch Weisheit, erkennt sie durch eigene Einsicht und lebt darin.
Imehi kho, bhikkhave, sattahi dhammehi samannāgato vinayadharo sobhatī”ti. Ein Mönch, der diese sieben Eigenschaften besitzt, leuchtet als ein Kenner des Ordensrechts.“
Aṭṭhamaṁ.