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Aṅguttara Nikāya 7.78 Nummerierte Lehrreden 7.78
8. Vinayavagga 8. Das Kapitel über das Ordensrecht
Catutthavinayadharasutta Ein Kenner des Ordensrechts (4)
“Sattahi, bhikkhave, dhammehi samannāgato bhikkhu vinayadharo hoti. „Mönche und Nonnen, ein Mönch, der sieben Eigenschaften besitzt, ist ein Kenner des Ordensrechts.
Katamehi sattahi? Welche sieben?
Āpattiṁ jānāti, Er weiß, was ein Verstoß ist.
anāpattiṁ jānāti, Er weiß, was kein Verstoß ist.
lahukaṁ āpattiṁ jānāti, Er weiß, was ein leichter Verstoß ist.
garukaṁ āpattiṁ jānāti, Er weiß, was ein schwerer Verstoß ist.
anekavihitaṁ pubbenivāsaṁ anussarati, seyyathidaṁ—ekampi jātiṁ, dvepi jātiyo …pe… iti sākāraṁ sauddesaṁ anekavihitaṁ pubbenivāsaṁ anussarati. Er erinnert sich an viele Arten früherer Leben mit den Merkmalen und Einzelheiten.
Dibbena cakkhunā visuddhena atikkantamānusakena yathākammūpage satte pajānāti. Mit geläuterter und übermenschlicher Hellsichtigkeit versteht er, wie Lebewesen entsprechend ihrer Taten wiedergeboren werden.
Āsavānaṁ khayā anāsavaṁ cetovimuttiṁ paññāvimuttiṁ diṭṭheva dhamme sayaṁ abhiññā sacchikatvā upasampajja viharati. Er erlangt mit der Auflösung der Befleckungen in eben diesem Leben die fleckenlose Freiheit des Herzens, die fleckenlose Freiheit durch Weisheit, erkennt sie durch eigene Einsicht und lebt darin.
Imehi kho, bhikkhave, sattahi dhammehi samannāgato bhikkhu vinayadharo hotī”ti. Ein Mönch, der diese sieben Eigenschaften besitzt, ist ein Kenner des Ordensrechts.“
Catutthaṁ.